AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

1. Geltungsbereich & Rechtsverhältnis

Diese AVB regeln die privatrechtlichen Beziehungen zwischen der Hebamme Sandra Guting und der Leistungsempfänger*in


2. Leistungsumfang

  • Gesetzlich Versicherte: Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Fassung ab 01.11.2025).
  • Privat Versicherte / Selbstzahlerinnen: Die Abrechnung erfolgt nach der Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Wahlleistungen: Leistungen außerhalb des gesetzlichen Rahmens (z. B. Akupunktur, Partnerpauschalen) sind privat zu vergüten.

3. Terminvereinbarung & Ausfallhonorar

  • Bestellpraxis: Termine gelten mit einer Toleranz von +/- 30 Minuten.
  • Absagen: Berufsbedingte Terminverschiebungen durch die Hebamme sind möglich.
  • Ausfallhonorar bei Wahlleistungen: Termine für Wahlleistungen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei verspäteter Absage wird ein Ausfallhonorar von 74,00 € in Rechnung gestellt (§ 615 BGB).
  • Kassenleistungen: Für gesetzliche Hebammenhilfe (inkl. Kassen-Kursen) werden keine privaten Ausfallhonorare erhoben.

4. Erreichbarkeit & Notfälle

  • Sprechzeiten: Werktags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr unter 01520 7057673 oder per E-Mail an S.Guting@familienloft.de.
  • WhatsApp Business: 01520 7057673 – ausschließlich für Terminabsprachen und allgemeine organisatorische Fragen, nicht für medizinische Inhalte oder Notfälle.
  • Vertretung: Die Hebamme arbeitet als Einzelhebamme ohne feste Vertretung. Eine 24-Stunden-Erreichbarkeit besteht nicht.
  • Notfälle: In dringenden Fällen kontaktieren Sie bitte eine gynäkologische oder pädiatrische Praxis, die nächste Klinik oder den Notruf (112).

5. Kurse & Partnerteilnahme

  • Kassen-Kurse: Versäumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet und nicht nachgeholt werden.
  • Partnerpauschale: Die Teilnahme von Begleitpersonen ist eine private Wahlleistung. Die vereinbarte Pauschale bleibt auch bei Nichtteilnahme fällig, sofern kein Ersatz gestellt wird.

6. Hausbesuche

Hausbesuche sind ausschließlich für Klientinnen im vereinbarten Einzugsgebiet möglich, mit denen bereits ein aktives Betreuungsverhältnis besteht. Familien, die über externe Einrichtungen vermittelt wurden, haben keinen automatischen Anspruch auf Hausbesuche.


7. Abrechnung & Verzug

Leistungen für gesetzlich Versicherte werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Rechnungen für Privat-/Wahlleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren (pauschal 5,00 €) erhoben werden, sofern ein entsprechender Schaden nachgewiesen wird.


8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam (Salvatorische Klausel).